Altholz Klasse IV

Altholz fällt bei Renovierungen, Abrissarbeiten und Baumaßnahmen an. Bei Altholz unterscheidet man zwischen unbelasteten (Klasse A I-III) und schadstoffhaltigen (Klasse A IV) Holz. Zu schadstoffhaltigen Hölzern zählen u.a. Holzfenster, Jägerzaun, Dachlatten und Brandholz.
  • Preise inkl. Transport & Entsorgung
  • 28 Tage Stellzeit im Preis inbegriffen
  • kostenlos stornieren bis 48 h vor Lieferung

416,50 €*

Preise inkl. MwSt.

Containergröße
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AVV Nr.: 170204*
Produktnummer: KP10009.4

Das darf rein

  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich wie Jägerzaun, Gartenhaus, Gartenmöbel
  • Holzfenster, Bahnschwellen, Schalungshölzer, Dachbalken, Dachlatten
  • Holz aus Schadensfällen (Brand- oder Wasserschaden)
  • Laminat, Parkett, Dielen
  • Möbel, Küchenschränke, Innentüren, Türzargen
  • Unbehandeltes Holz, Paletten, Holzkisten, Spanplatten
  • Schrauben und Nägel im Holz müssen nicht entfernt werden

Das darf NICHT rein

  • alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen
  • Polstermöbel, stoffbezogene Betten
  • Gefährliche Abfälle wie Asbesthaltige Materialien oder Mineralwolle
  • explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle

Stellplatzvoraussetzungen

Der gewünschte Stellplatz sollte eine ebenerdige, feste Oberfläche mit einer Zufahrtsbreite von mindestens 3 Metern aufweisen. Der Zufahrtsweg zum Stellplatz muss mindestens 15 Meter lang und geradläufig sein. Die Durchfahrtshöhe von Toreinfahrten muss eine Mindesthöhe von 3,7 Metern aufweisen, die lichte Höhe im Standbereich des Containers sollte mindestens 5 Meter betragen. Da unsere LKW´s ein Gesamtgewicht von bis zu 18 Tonnen erreichen können, sollten die Belastbarkeit des Untergrundes und des Zufahrtsweges vorab überprüft werden. Für Schäden am Zufahrtsweg oder am Untergrund übernehmen wir keine Haftung. Zur Vermeidung von Schäden, können Sie Bretter oder Dielen unter den Container legen. Die von uns zur Verfügung gestellten Container dürfen ausschließlich von unseren eigenen Fahrzeugen bewegt werden.

Öffentlicher Stellplatz

Falls Sie den Container auf öffentlichen Raum (Straße, Gehweg, Parkplatz oder Grünstreifen) abstellen möchten, ist die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde zwingend erforderlich. Die Genehmigung muss uns spätestens bei Containergestellung schriftlich vorliegen.

Stellzeit

28 Tage Stellzeit sind im Preis inbegriffen. Jede weitere angefangene Woche wird mit 11,90€ (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt

Fachgerechte Entsorgung

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)

Containermaße für 5,5m³ offen

Länge: 3,30 m
Breite: 1,80 m
Höhe: 1,30 m
Ladekante: 0,90 m
Volumen: 5,50 m³

kleine Abweichungen der Containermaße sind möglich